Leihgabe

 

Leihvertrag zwischen Andreas Schwyzer, Im Ziel 33, CH-8125 Zollikerberg, nachfolgend „Leihgeber“  genannt

und xxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxx, nachfolgend „Leihnehmer“ genannt

 

  1. Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer das von ihm gefertigte Modell xxxxxx im Massstab von 1:xxxx unentgeltlich zur Verfügung
  2. Die Leihfrist beginnt am xxxxxxx und ist unbefristet. Vorbehalten sind die Punkte 5,6 und 10
  3. Die Leihgabe wird an einem vereinbarten Ort übergeben
  4. Der Leihnehmer verpflichtet sich, die Leihgabe fachgerecht auszustellen

  5. Die Leihfrist endet, wenn die Leihgabe nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Die Leihgabe ist dann an einem vereinbarten Ort abzugeben
  6. Die Leihfrist endet, wenn der Leihgeber vom Leihnehmer die Rückgabe der Leihgabe verlangt. Die Leihgabe ist dann an einem vereinbarten Ort abzugeben
  7. Die Leihgabe darf weder vermietet noch verkauft werden
  8. Die Leihgabe darf vorübergehend an Dritte zu Ausstellungszwecken überlassen werden. Der Leihgeber ist hierüber zu informieren
  9. Der Leihnehmer verpflichtet sich, mit dem Leihgegenstand besonders sorgfältig umzugehen und den Leihgeber im Schadensfall zu informieren
  10. Die Leihfrist endet mit dem Kauf der Leihgabe durch den Leihnehmer zu einem mit dem Leihgeber vereinbarten Preis.

Eines der erhältlichen Bergmodelle: Dent d'Hérens und Matterhorn im Massstab 1:10000