Leihgabe
Leihvertrag zwischen Andreas Schwyzer, Im Ziel 33, CH-8125 Zollikerberg, nachfolgend „Leihgeber“ genannt
und xxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxx, nachfolgend „Leihnehmer“ genannt
- Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer das von ihm gefertigte Modell xxxxxx im Massstab von 1:xxxx unentgeltlich zur Verfügung
- Die Leihfrist beginnt am xxxxxxx und ist unbefristet. Vorbehalten sind die Punkte 5,6 und 10
- Die Leihgabe wird an einem vereinbarten Ort übergeben
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Der Leihnehmer verpflichtet sich, die Leihgabe fachgerecht auszustellen
- Die Leihfrist endet, wenn die Leihgabe nicht mehr öffentlich zugänglich ist. Die Leihgabe ist dann an einem vereinbarten Ort abzugeben
- Die Leihfrist endet, wenn der Leihgeber vom Leihnehmer die Rückgabe der Leihgabe verlangt. Die Leihgabe ist dann an einem vereinbarten Ort abzugeben
- Die Leihgabe darf weder vermietet noch verkauft werden
- Die Leihgabe darf vorübergehend an Dritte zu Ausstellungszwecken überlassen werden. Der Leihgeber ist hierüber zu informieren
- Der Leihnehmer verpflichtet sich, mit dem Leihgegenstand besonders sorgfältig umzugehen und den Leihgeber im Schadensfall zu informieren
- Die Leihfrist endet mit dem Kauf der Leihgabe durch den Leihnehmer zu einem mit dem Leihgeber vereinbarten Preis.
Eines der erhältlichen Bergmodelle: Dent d'Hérens und Matterhorn im Massstab 1:10000
